Cloud Dienstleistungen und Datenschutz

Das Thema “Cloud” provoziert sehr unterschiedliche Reaktionen. Die einen lehnen sie Grund weg ab und die anderen verehren sie, ohne sie zu hinterfragen.

Der Begriff “Cloud” ist mehr als Zusammenfassung von “*aaS” (Sternchen as a Service) Angeboten zu sehen, die von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Alle Dienste, wie eine Person oder ein Unternehmen im Internet verwenden kann, sind als Cloud-Dienstleistung zu anzusehen.

Die wichtigste Erkenntnis, zu der man als Unternehmen gelangen muss, ist, dass die “Cloud” nicht zum Selbstzweck existiert und man nicht ohne eine detaillierte Cloud-Strategie einfach alle Dienste eines Anbieters nutzen kann oder nutzen sollte.

Wie bereits in unserem Blog-Artikel über das Microsoft Cloud System dargestellt, unterteilen sich die die Angebote für Unternehmen in die Bereiche Infrastruktur als Service (IaaS), Plattform als Service (PaaS) und Software al Service (SaaS).

Platform as a Service Übersicht

In der letzten Zeit drängt Microsoft mit einem weiteren Angebot in den Markt, das aber eher eine Spezialvariante eines SaaS Angebots darstellt. Mit “Identität als Service” (IDaaS) möchte Microsoft die Funktionen des Azure Active Directories für die Authentifizierung von Benutzern und die Registrierung von Geräten vorantreiben. Das kommende Betriebssystem Windows 10 wird das Windows Azure Active Directory von Hause aus unterstützen und bietet damit zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen, die Sicherheit ihrer IT Infrastruktur zu verwalten.

Office 365

Die Cloud-Angebote von Office 365 sind klassische SaaS Angebote, die für Ihre Funktionen allerdings u.a. Azure AD Funktionen verwenden. Als Office 365 Kunden ist man somit automatisch auch Nutzer von Azure Diensten, ohne hier explizit ein Azure Abonnement eingegangen zu sein.

Ob diese Standardfunktionen weiter ausgebaut werden sollen und sich somit die Notwendigkeit eines erweiterten Azure Abonnements ergibt, legt die Cloud-Strategie des Unternehmens fest. Gerade die weiteren Möglichkeiten der Azure Dienste, jenseits des Azure AD, erfordern eine detaillierte Planung.

Die unter SaaS zusammengefassten Angebote für Anwender werden auf gerne als “Productivity Desktop as a Service” umschrieben und gliedern sich wie folgt:

Übersicht Office 365 Dienste und Applikationen

Azure

Azure bietet zahlreiche Dienste, die einem steten Wandel unterliegen. Aus Microsoft Sicht dient dieser stete Wandel der Dienste nur dem Nutzen des Kunden. Dieser Wandel erfordert aber u.U. auch eine stete Anpassung der eigenen Applikationen, die diese Dienste konsumieren. Hierdurch ergibt sich zusätzlicher Aufwand, der in die Realisierungsprojekte mit eingeplant werden muss.

Die angebotenen Dienste von Azure muss man sich als Baukasten vorstellen, aus denen man sich die Dienste und den Dienstumfang aussucht, die man benötigt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich die einzelnen Azure-Dienste in die Bereiche Zugriffskontrolle (Access Control Layer), Integrationsdienste (Integration Layer), Applikationen (Application Layer) und Datendienste (Data Layer) unterteilen.

Übersicht Azure Dienste

Für den Einsatz von Clouddienstleistungen ist es wichtig zu wissen, in welchen globalen Region die Dienste bereitgestellt werden und wo die eigenen Unternehmensdaten gespeichert werden.

Azure Global Footprint

Innerhalb der europäischen Union ist Microsoft gegenwärtig mit zwei Rechenzentren vertreten und gewährleistet eine Redundanz der Systeme innerhalb dieser sog. “Geo”. Bereitgestellte Dienste in Office 365 und Azure werden immer nur innerhalb einer geschlossenen “Geo” redundant zur Verfügung gestellt. Somit ist ausgeschlossenen, dass Unternehmensdaten z.B. zwischen Amsterdam und Des Moines repliziert werden. Die einzige Ausnahmen ist gegenwärtig, und dies rein Technologie bedingt, das Azure Active Directory. Jedoch arbeitet Microsoft auch hier an einer Lösung, um die Replikation von Authentifizierungsdaten regional begrenzen zu können.

Sicherheit und Datenschutz

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten, ganz unabhängig von Office 365 oder Azure, muss man immer sicherstellen, dass die rechtliche Basis für die Verlagerung von Datendiensten an einen Auftragsdatenverarbeiter gegeben ist. Gerade hier gibt es zahlreiche Mißverständnisse.

Office 365 ist gegenwärtig die erste und einzige Cloudbasierte Produktivitätslösung, die jedem Kunden die EU Model Clauses als Standardvertragklausel anbietet und diese mit einer standardisierten Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung (Data Processing Agreement) kombiniert.

Aber was ist sind die EU Model Clauses?

Beim Abschluss eines Abonnements zu Office 365 kommen grundsätzlich zwei Verträge mit Microsoft zustande. Zum einen ergibt sich ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG, der mit Microsoft Ireland Operations Ltd. geschlossen wird. Dieser Vertrag wird nun ergänzt um die EU-Standardvertragsklausel für Auftragsdatenverarbeiter vom 5. Februar 2010. Dies ist notwendig, um das notwendige Schutzniveau zu dokumentieren, unter welchem laut § 11 BDSG Auftragsdatenverarbeiter aus nicht EU Ländern beauftragt werden können.

Das ausreichende Schutzniveau wiederum wird durch drei unterschiedliche Möglichkeiten beschrieben:

  1. Sichere Drittländer
    Die Liste der sicheren Drittländer wird durch die EU-Kommission festgelegt (s. Links)
  2. Safe Harbor
    Unternehmen der USA können sich im Rahmen einer Selbstzertifizierung auf die Liste der Safe Harbor Unternehmen setzen lassen. Zur Sicherheit der Unternehmen dieser Liste gibt es bisher keine verbindliche Entscheidung der EU-Kommission. Gegenwärtig sind mehr als 5.000 Unternehmen geführt.
  3. EU-Standardvertragsklausel
    Die EU-Standardvertragsklausel wurde durch die Art.29-Datenschutzgruppe der EU entwickelt. Mit Schreiben vom 2. April 2014 wurde Microsoft bescheinigt, dass die Clouddienste durch diese Klauseln gedeckt sind.

Mit dem kombinierten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung und den EU-Standardvertragsklauseln, können die Anforderungen des BDSG abgebildet und damit auch sichergestellt werden.

Für kirchliche Träger wiederum ergeben sich aus dem jeweiligen kirchlichen Datenschutz (KDO, DVO KDO, DSG-EKD) andere Anforderungen. Gerade die Rechtsform des kirchlichen Unternehmens entscheidet über die Anwendbarkeit des BDSG oder der kirchlichen Verordnungen und damit über die Möglichkeiten zur Cloud-Nutzung.

Unternehmen, die Daten in der Cloud speichern, sind nicht dazu verpflichtet, einzig auf die Datenschutz- und Datensicherungsmethoden des Cloud-Anbieters zu vertrauen. Die Speicherung von Daten und Dateien kann mit verschlüsselt erfolgen. Hierbei werden die Daten bereits im internen Unternehmensnetzwerk verschlüsselt und nur in der verschlüsselten Form in der Cloud gespeichert. Die erforderlichen Schlüssel verbleiben vollständig im Besitz und unter der Kontrolle des Kunden.

Nutzen Sie als Unternehmen die Chancen, die Ihnen IT Dienstleistungen in Cloud bieten. Es gibt keine Gründe, diese Dienste nicht zu nutzen. Die gewünschte Sicherheitsstufe unterliegt hier den gleichen Auswahlkriterien wie bei der Implementierung im Rechenzentrum. 

Ihre Anwender werden Cloud Dienste auch ohne Wissen der IT nutzen. Planen Sie Ihre Cloud-Strategie, um die Kontrolle über Unternehmensdaten zu behalten.   

Links

Kontakt

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer Cloud-Strategie für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: info@granikos.eu.

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