Ist De-Mail eine Erfolgsgeschichte?

Logo De-MailUm die Antwort direkt vorwegzunehmen, De-Mail ist keine Erfolgsgeschichte. 

Mir stellt sich allerdings immer wieder die Frage, warum De-Mail keine Erfolgsgeschichte geworden ist. Die ursprüngliche Idee, verschlüsselte E-Mail-Nachrichten für jeden Bürger zu ermöglichen, um damit die Digitalisierung von Bürgerdiensten voranzutreiben war gut. Im Rückblick auf den Entstehungsprozess und das daraus resultierende De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 kann man nur festhalten, dass eine gute Idee den Kernproblemen im Umgang mit (IT-)Technologie in Deutschland geopfert wurde.

Als Kernprobleme sind insbesondere zu nennen:

  • Regulierung und Bereitstellung der De-Mail-Infrastruktur durch mehrere Anbieter und dem daraus resultieren Ergebnis des kleinsten gemeinsamen Nenners
  • Rechtliche Begleitung durch ein realitätsfernes De-Mail-Gesetz
  • “German Angst” in Kombination mit Bedenkenträgertum hinsichtlich der technischen Implementierung bei Behörden, Unternehmen und den Bürgern
  • Schlechte Kommunikation in der Promotion von De-Mail als bevorzugtes Kommunikationsmittel mit Behörden

Der Anspruch von De-Mail ist, dass jede verwendete E-Mail-Adresse eine verifizierte E-Mail-Adresse ist. Der Nutzer einer solchen E-Mail-Adresse ist somit eineindeutig identifizierbar. Dies gilt für Privatpersonen mit einer persönlichen E-Mail-Adresse ebenso wie für Firmen mit Unternehmens-Adressen für Dienste und Mitarbeiter. Dies steht im direkten Gegensatz zu herkömmlichen E-Mail-Adressen.  

Die Ausarbeitung der De-Mail-Infrastruktur erfolgte in einem Elfenbeinturm und das Ergebnis war, im Hinblick auf die einfache Nutzung durch den Bürger, desaströs. Für Unternehmen wiederum war und ist die Anbindung an die De-Mail-Infrastruktur immer noch ein Drama. Die De-Mail-Anbindung von Behörden und deren Erreichbarkeit über eine De-Mail-Adresse ist ähnlich schlecht. 

Für die Bundesverwaltung ist die Einführung und Nutzung von De-Mail verpflichtend über das E-Government-Gesetz geregelt. Die Einführung sollte zum 1. Quartal 2016 abgeschlossen sein1. Mit wem möchte die Bundesverwaltung über De-Mail kommunizieren? Die Realität sieht anders aus. Anstatt eine etablierte Lösung zu verwenden, erfolgt die bundesweite E-Mail-Kommunikation über das Netz des Bundes, in dem eine Verschlüsselung des Übertragungsweges (TLS SMTP) als ausreichend betrachtet wird. Eine einheitliche Nachrichtenverschlüsselung für die Kommunikation zwischen Behörden ist nicht verpflichtend geregelt.

In den Ländern und Kommunen sieht es nicht besser aus. De-Mail findet schlichtweg nicht statt. 

Die immer angeführten Vorteile und möglichen Einsparpotentiale gegenüber der klassischen Briefpost wurden und werden ignoriert. Vergessen Sie nicht, dass das De-Mail-Gesetz die rechtliche Gleichstellung einer De-Mail-Zustellung mit der klassischen Briefpost regelt. Dies ist übrigens auch der Grund, warum die Post seinerzeit als De-Mail-Anbieter ausgestiegen ist.

Aber war da nicht noch eine andere besondere Lösung zum Austausch von besonders schützenswerten E-Mail-Nachrichten? Sie erinnern sich bestimmt an die andere deutsche Erfolgsgeschichte: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Ich habe mich von Anfang an gefragt, warum die Kommunikation zwischen Anwaltskanzleien und Gerichten nicht per De-Mail erfolgt. Sicher wird nun jemand darauf hinweisen, dass die technische Implementierung der De-Mail-Intrastruktur dem Anspruch zum Schutz der anwaltlichen Daten gerecht wird. Dies ist, aus meiner Sicht, ein fadenscheiniges Argument, da eine technische Anpassung möglich gewesen wäre. De-Mail wäre auf jeden Fall sicherer als die klassische Fallback-Lösung für termingerechte Zustellung an Gerichte, die Fax-Übertragung.

Gerade im Hinblick auf die Zustellung von anwaltlichen E-Mail-Nachrichten an Gerichte möchte ich eine Erfahrung mit Ihnen teilen. In mindestens einem Bundesland erfolgt die E-Mail-Kommunikation zwischen Kanzleien und Gerichten klassisch per SMTP über das Internet. Als Absicherung ist auch hier die Transportverschlüsselung ausreichend, solange eine E-Mail-Nachricht nach technischem Eingang unverändert in das Richter-Postfach zugestellt wird. Eine Nachrichtenverschlüsselung ist nicht erforderlich. Eine Nachrichtenverschlüsselung wird als zu kompliziert erachtet.

E-Mail-Sicherheit für Bürger

Bei der Einführung von De-Mail war besonders wichtig, dass keine De-Mail-Pflicht für die Kommunikation von Bürgern mit Behörden eingeführt wurde. Mit dem Verzicht auf eine De-Mail-Pflicht hätte man sich De-Mail auch sparen können. Eine freiwillige De-Mail-Registrierung haben nur wenige Bürger durchgeführt, nicht zuletzt auch wegen des aufwendigen Prozesses zur Prüfung der Identität. Die strengen Anforderungen zur Prüfung der Identität für De-Mail sind dem BSI anzulasten. Die Eröffnung eines neuen Bankkontos per Video-Ident ist erheblich einfacher.

Aber war da nicht noch etwas?

Was ist mit der inzwischen verpflichtend aktivierten Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (eID)?

In der Anfangsphase der Einführung des neuen Personalausweises war die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion freiwillig. Völlig unerwartet hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Bürger an der Nutzung dieser Funktion kein Interesse hat. Inzwischen ist die Aktivierung dieser Funktion verpflichtend und soll dazu beitragen, dass wir mehr Bürgerdienste online nutzen. Leider hat die Bundesregierung dabei vergessen, dass die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion nicht ausreicht. Jeder Bürger, der diese Funktion nutzen möchte, benötigt entweder ein passendes eID-Lesegerät für den PC/Mac oder aber eine spezielle App für das Mobiltelefon. 

Wäre es mit der verpflichtenden Aktivierung der Online-Ausweisfunktion nicht ein genialer Schachzug gewesen, jedem Ausweisinhaber auch eine De-Mail-Adresse zu geben, falls noch keine vorhanden ist? Eine einfachere Prüfung der Identität kann ich mir nicht vorstellen.

So bleibt für den Bürger der fahle Beigeschmack, dass alle Bestrebungen hinsichtlich eGovernment unkoordiniert nebeneinander existieren und eine sinnvolle Integration gar nicht gewollt ist.

Alternativen

Welche einfachen Möglichkeiten gibt es nun, wenn Sie, als Bürger oder Unternehmen, E-Mail-Nachrichten verschlüsseln möchten und De-Mail keine Option ist? 

Das kommt ganz darauf an, mit wem Sie kommunizieren möchten.

Die sicherste Methode ist die Verschlüsselung mit Hilfe eines Zertifikates, einem sog. S/MIME-Zertifikat. Solche Zertifikate sind meist kostenpflichtig und es bedarf einiger Kenntnis. um diese richtig ausstellen zu lassen und in der eigenen E-Mail-Software zu integrieren. Daher ist diese Methode auch bei Privatanwender selten in Nutzung. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die E-Mail-Verschlüsselung mit Hilfe eines Gateways zu realisieren. Eine E-Mail-Verschlüsselung ist jedoch nur möglich, wenn sowohl Absender und Empfänger über ein gültiges Zertifikat verfügen. Der entscheidende Vorteil ist natürlich, dass die Möglichkeit für Absender und Empfänger weltweit zur Verfügung steht.

Office 365 bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe der Office 365 Message Encryption (OME), E-Mail-Nachrichten zu verschlüsseln und diese an Empfänger zu senden, die nicht über ein S/MIME-Zertifikat verfügen. Um diese Funktion zu nutzen, benötigen Sie als Unternehmen natürlich ein Office 365/Microsoft 365 Abonnement. Für Privatpersonen ist diese Funktion auch Bestandteil von Office 365 Personal bzw. Office 365 Home. Die Benutzererfahrung als Empfänger einer OME-geschützten Nachricht ist allerdings gewöhnungsbedürftig.

Ist PGP eine Option? Nein.

PGP ist eine fälschungsanfällige Verschlüsselungslösung, die ihre Zeit hatte. Als IT-affiner Anwender ist eine PGP-Integration möglich. Für den Normalanwender ist sie, ebenso wie S/MIME, leider viel zu komplex. Im Gegensatz zur Nutzung von S/MIME erfordert PGP immer die INstallation von zusätzlichen Softwarekomponenten, die oft nur unzureichend in Standard-Mail-Clients integriert sind.

Fazit

E-Mail-Nachrichten unverschlüsselt zu senden ist grob fahrlässig, insbesondere für Unternehmen (Stichwort: DSGVO). Die technischen Anforderungen an E-Mail-Verschlüsselung sind für Privatpersonen oftmals zu komplex. De-Mail könnte uns hier zwar helfen, ist aber wegen der fehlenden Unterstützung durch Behörden und Unternehmen in Deutschland keine Option. Leider.

Prüfen Sie bei Ihrem E-Mail-Anbieter, ob für Ihr persönliches E-Mail-Konto eine Möglichkeit zur E-Mail-Verschlüsselung zur Verfügung steht.

Als Unternehmen ist eine E-Mail-Verschlüssung alternativlos. Es gibt zahlreiche Lösungen am Markt, mit denen Sie eine Gateway-basierte Verschlüssung zum Schutz persönlicher Daten und Unternehmensinformations umsetzen können.

Wenn Ihr Unternehmen bisher keine De-Mail-Schnittstelle hat, denken Sie sich einmal darüber nach, solch eine Schnittstelle einzurichten.

Anmerkung

Der größte Teil der De-Mail-Kommunikation ist übrigens Maschine-zu-Maschine-Kommunikation. Unternehmen tauschen auf diesem Weg, rechtlich abgesichert, automatisch zu verarbeitende Daten zwischen Softwaresystemen aus.

Links

Verschlüsseln Sie Ihre E-Mail-Nachrichten. Wenn Sie bisher Ihre E-Mail-Nachrichten nicht verschlüsseln, fangen Sie noch heute damit an.

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